Gewerbe-Versicherung


Betriebliche Versicherungen: Zum Schutz des Unternehmens 

Als Existenzgründer, Freiberufler oder Unternehmer könnte der Abschluss einer Gewerbeversicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein. Ob im Dienstleitungsgewerbe, dem Handwerk oder einem Produktionsbetrieb, die möglichen geschäftlichen Risiken sind vielfältig und eventuelle Schadenersatzforderungen kaum abschätzbar.

Damit Ihre Mitarbeiter, das Unternehmen und Sie im Ernstfall geschützt sind, ist es wichtig sich gegen Unfälle, Schadensersatzansprüche und finanzielle Benachteiligungen abzusichern. Welche Versicherungen hierbei für Sie von Bedeutung sind und vor welchen Risiken Sie schützen, erfahren Sie hier. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige 

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung zu den bedeutendsten Absicherungen für Selbstständige und Unternehmer. Im Ernstfall schützt Sie vor Vermögensschäden, die durch Unfälle und Fehler im betrieblichen Ablauf entstanden sind. Die Auswahl der passenden Police oder die Abdeckung individueller betrieblicher Risiken werfen bei Versicherungsnehmern immer wieder neue Fragestellungen auf, die zu Unsicherheiten bei der Auswahl der passenden Versicherung führen können. Nicht kalkulierte Wagnisse und Fehlentscheidungen können kostspielig werden. Darüber hinaus ist vielen Versicherungsnehmern nicht bewusst, ob trotz Versicherung ein ausreichender Schutz vor möglichen Schadenersatzansprüchen vorliegt. Sichern Sie den Ernstfall ab und lassen sich individuell über Branchenrisiken und Absicherungsoptionen beraten. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und decken mögliche betriebliche Risiken, zusätzliche Absicherungspotenziale und unpassende Vertragsinhalte aus bestehenden Versicherungen auf.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung achten? 

  • Genaue Betriebsbeschreibung: Achten Sie auf eine exakte und korrekte Beschreibung ihres Unternehmens, damit im Schadensfall auch die Leistung stimmt.
  • Ausreichende Deckungssumme: Zwei Millionen Euro sollte bei der Absicherung für Personen -, Sach – und Vermögensschäden nicht unterschritten werden.
  • Obergrenze der Deckungssumme: Besonders in alten Verträgen ist die Deckungssumme für spezielle Schäden begrenzt. Neuere Policen verfügen über höhere Deckungssummen, sind zugleich aber auch teurer.
  • Maschinenpark: Achten Sie darauf, dass eigene und geliehene Maschinen im Versicherungsschutz inkludiert sind.
  • Bearbeitungsschäden: Diese Schäden sollten nicht unter 100.000 Euro abgesichert sein.
  • Umweltdeckung: Umwelthaftpolicen schützen Unternehmen, die mit gefährlichen und giftigen Stoffen arbeiten. Unbedingt prüfen! Eine Basishaftpflichtversicherung deckt mögliche Umweltschäden nicht ab.
  • Allmählichkeitsschäden: In vielen alten Verträgen sind diese Schäden nicht versichert. Prüfen Sie unbedingt Ihre alten Verträge und Policen.
  • Auslandsabsicherung: Bei Arbeiten in Grenznähe kann eine Auslandsdeckung sinnvoll sein
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  • Nachfolge: Den Wechsel juristischer Personen (GmbH) unbedingt beim Versicherer anzeigen, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
  • Selbstbehalt: Für alt eingesessene Betriebe kann ein höherer Selbsterhalt sinnvoll sein.

Welche betrieblichen Haftpflichtversicherungen und sonstigen Versicherungen von Bedeutung sind und vor welche Risiken Sie sich und Ihr Unternehmen schützen, erfahren Sie hier.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung dient zur Abdeckung etwaiger Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Besuchern. Diese betriebliche Versicherung kommt für entstandene Schäden gegenüber Dritten auf und umfasst Personen, – Sach – und Vermögensschäden. Eine weitere betriebliche Haftpflichtversicherung kann die Umwelthaftpflicht sein. Diese Gewerbeversicherung dient zum Schutz vor entstandenen Umweltschäden in Luft, Wasser und Boden, die durch Verunreinigungen oder Tätigkeiten im Betriebsablauf entstanden sind.

Die D&O-Versicherung ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die ausschließlich dem Geschäftsführer oder Vorstandsmitgliedern vorbehalten ist. Diese betriebliche Versicherung sichert den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Geschäftsführung sowie leitende Angestellte gegenüber Dritten ab. Beachten Sie, dass diese Haftpflichtversicherung das Risiko der persönlichen Haftung der für das Unternehmen handelnden Personen abdeckt, jedoch nicht das Unternehmen selbst.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine spezielle betriebliche Versicherung für beratende, prüfende und vollstreckende Berufsgruppen. Diese Versicherung ist besonders für Unternehmer geeignet, die aus Ihrer beratenden Tätigkeit heraus, fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Die Vermögenshaftpflicht reicht weit über die Leistungen einer Haftpflichtversicherung heraus.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt einige bestimmte Berufsgruppen vor Schadenersatzansprüchen, die im Zuge der erbrachten Leistungen, Vermögensschäden verursacht haben. Diese betriebliche Versicherung deckt Beratungstätigkeiten und ärztliche Behandlungen ab. Auch für Immobilienmakler, Unternehmensberater oder andere Dienstleistungsberufe kann eine Berufshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung Ihres Versicherungspakets sein. Beachten Sie, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater, Apotheker, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Rechtsanwälte eine Pflichtversicherung ist.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor möglichen Personen -, Vermögens – oder Sachschäden, die durch die Nutzung ihres Fuhrparks entstanden sind. Die Beschädigungen an Ihrem Fuhrpark sind nicht über die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge gedeckt, jedoch über eine bestehende Kaskoversicherung.

Die Produkthaftpflichtversicherung ist besonders für das produzierende Gewerbe, Lieferanten und Lizenznehmer geeignet. Die betriebliche Versicherung schützt Sie, in Kombination mit der Betriebshaftpflichtversicherung, vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch fehlerhafte Produkte Ihres Unternehmens entstanden sind. 

Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für Schäden an Maschinen, Waren, Einrichtung und Geräten auf, die infolge von Feuer, Einbruch oder sonstigen Ereignissen beschädigt oder entwendet worden sind.

Die betriebliche Versicherung schützt Sie vor Umsatzeinbußen, die durch Schäden an Maschinen und Anlagen entstanden sind. Sollte es infolge eines Maschinenschadens zum Betriebsausfall kommen, erstattet diese Versicherung für einen festgelegten Zeitraum die laufenden Kosten sowie entgangenen Gewinne.

Weitere wichtige Gewerbeversicherungen sind: Rechtsschutzversicherung, Sturmversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Inventarversicherung, Betriebsschließungsversicherung, Vertrauensschadenversicherung, Forderungsausfallversicherung, Transportversicherung, Exportkreditversicherung oder Autoinhaltsversicherung.

Die hier aufgeführten betrieblichen Versicherungen bieten nur eine Auswahl der möglichen gewerblichen Versicherungen. Grundsätzlich sollten Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige den Schutz vor individuellen Risiken und damit verbundenen finanziellen Auswirkungen mit einem Fachmann besprechen. 

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